Die Mercedes-Benz Altfahrzeugverwertung.

Die Rücknahme und der Verwertungsnachweis.

Seit in Kraft treten des ELV-Gesetzes haben Sie als Kunde (Letzthalter des Fahrzeuges) die Möglichkeit, Ihr altes Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben.

Folgende Bedingungen muss Ihr Altfahrzeug dazu erfüllen:

  • Es handelt sich um einen Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen oder Transporter bis zu 3,5 t.
  • Alle wesentlichen Bestandteile wie Antrieb (Motor, Getriebe, etc), Fahrwerk, Karosserie, Katalysator oder elektronische Steuergeräte sind im Fahrzeug vorhanden.
  • Es befindet sich kein Abfall im Fahrzeug.
  • Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens
  • einen Monat in einem Land der Europäischen Union zugelassen.
  • Die Zulassungsdokumente werden mit übergeben.


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