


Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/53/EG zur Rücknahme von Altfahrzeugen durch die Mitgliedsstaaten ist innerhalb der EU ein einheitlicher Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen unter Berücksichtigung des Prinzips der Produktverantwortung der Hersteller geschaffen worden.
Die Altfahrzeug-Richtlinie wurde in Österreich durch das Abfallwirtschaftsgesetz und die Altfahrzeug-Verordnung umgesetzt. Diese sind am 6. November 2002 in Kraft getreten.