Mercedes-Benz Österreich

Mercedes-Benz Konfigurator

Wir bedauern, dass der Personenwagen-Konfigurator derzeit aus technischen Gründen nicht erreichbar ist.
Er wird in Kürze wieder für Sie zur Verfügung stehen.

Die per 1. Jänner 2010 gültigen Preise entnehmen Sie bitte unseren Preislisten.

CLC-Klasse Preisliste
CL-Klasse Preisliste
CLS-KLasse Preisliste
E-Klasse Coupé Preisliste
E-Klasse Cabrio Preisliste
E-Klasse T-Modell Preisliste
GL-Klasse Preisliste
S-Klasse Preisliste
SL-Klasse Preisliste
SLK-Klasse Preisliste
SLS-Klasse Preisliste
Nachfolgend möchten wir Sie über die laut Normverbauchsabgabegesetz per 01. Jänner 2010 gültigen Bestimmungen informieren.
§ 6a NoVAG - Ökologisierungsgesetz
Mit 1. Jänner 2010 kommt es zu einer gesetzlichen Änderung der Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Bei Lieferung ab dem 1. Jänner 2010 können sich die angeführten Brutto-Listenpreise infolge der CO2-Besteuerung verändern.

Die Berechnung der NoVA unterliegt ab dem 1. Jänner 2010 nachfolgenden Kriterien:
Für Fahrzeuge, deren Ausstoß an CO2 geringer als 120 g/km ist, vermindert sich die NoVA um max. 360,- € (inkl. MwSt.).
Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 160 g/km ist, erhöht sich die NoVA um 30,- € (inkl. MwSt.) je g/km für den die Grenze von 160 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß.
Für Fahrzeuge mit Benzinantrieb, die die Schadstoffgrenzwerte für NOx von 60 mg/km bzw. für Fahrzeuge mit Dieselantrieb, die die Schadstoffgrenzwerte für NOx von 80 mg/km einhalten und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens 240,- € (inkl. MwSt.).
Für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (Hybridantrieb; Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E 85, von Methan in Form von Ergas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) vermindert sich die Steuerschuld bis zum Ablauf des 31. August 2012 um höchstens 600,- € (inkl. MwSt.).
Für Fahrzeuge im Sinne des § 2 Z 2, die mit Dieselmotoren angetrieben werden und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen mehr als 0,005 g/km betragen, erhöht sich die nach § 6 berechnete Steuer um 360,- € (inkl. MwSt.).
Die Summe der Steuerminderungen darf den Betrag von 600,- € (inkl. MwSt.) nicht übersteigen. Eine NoVA Gutschrift kann nicht erfolgen.

Der NoVA-Aufschlag oder die NoVA-Reduzierung ist auch in der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Die Bemessungsgrundlage für die § 6 NoVAG und § 6a NoVAG ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen.