


Seit September 1902 verfügt die DMG über einen patentamtlich geschützten, erfolgreichen Markennamen „Mercedes“. Aber noch fehlt es an einem charakteristischen Warenzeichen. Da erinnern sich Gottlieb Daimlers Söhne Paul und Adolf, dass ihr Vater zuvor einen Stern als Symbol verwendete.
Gottlieb Daimler war von 1872 bis 1881 Technischer Direktor der Gasmotorenfabrik Deutz. Zu Beginn seiner dortigen Tätigkeit hat er sein Wohnhaus auf einer Ansicht von Köln und Deutz mit einem Stern markiert. Seiner Frau prophezeit er damals, dass dieser Stern einmal segensreich über seinem Werk aufgehen werde.
Der Vorstand der Daimler-Motoren-Gesellschaft greift die Anregung auf und meldet im Juni 1909 sowohl einen Dreizack- als auch einen Vierzackstern als Warenzeichen an. Beide Formen werden gesetzlich geschützt, doch nur der Dreizackstern kommt unmittelbar zum Einsatz. Ab 1910 ist der Stern bei Fahrzeugen vorne am Kühler in plastisch geprägter Form zu sehen.
Der Dreizackstern soll auch ein Symbol für Daimlers Bemühen um universelle Motorisierung „zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ sein. Im Laufe der Jahre wird er durch verschiedene Zusätze ergänzt. 1916 ist er beispielsweise von einem Kreis umgeben, in den vier kleine Sterne und das Wort Mercedes oder der Name der DMG-Werke Untertürkheim bzw. Berlin-Marienfelde gesetzt sind.
Im November 1921 beantragt die DMG Gebrauchsmusterschutz für neue Varianten ihres Markenzeichens und meldet einen plastischen Dreizackstern im Ring beim Patentamt an – auch in der Ausführung als Kühlerfigur. Die Eintragung als Warenzeichen erfolgt im August 1923.

